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Privatpraxis für Physiotherapie und Schmerzmanagement

In Karlsruhe – Durlach

Informationen für Patienten

Preise und Kostenübernahme

Mein Behandlungskonzept beinhaltet ein physiotherapeutisches Leistungspaket aus aktiven und passiven Übungen und zertifizierten Heilmethoden, welche sich speziell nach Ihren Bedürfnissen richten.

Die auf Ihre Bedürfnisse angepassten Einzelbehandlungen stellen eine physiotherapeutische Sonderleistung dar. Pro Behandlungseinheit werden hierfür ca. 45 Minuten eingeplant, damit ich effektiv und zielgerichtet direkt an Ihren Beschwerden arbeiten kann.

Der Preis für meine therapeutischen Leistungen  richtet sich pro Behandlung nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und berücksichtigt meine zusätzlichen Qualifikationen und Spezialisierungen im Gesundheitswesen.

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Die GebüTh bietet Ihnen allerdings eine Übersicht der durchschnittlichen Preisgestaltung für Heilmittelleistungen und bildet damit eine gute Basis für eine nachvollziehbare Honorarberechnung.

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und mir. Das bedeutet, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.

Um die Selbstbeteiligung für meine privatversicherten Patienten möglichst gering zu halten, gebe ich Ihnen gerne eine Empfehlung zur Zusammensetzung eines Rezeptes an die Hand, welches Sie bei Ihrem Arzt besprechen und nach dessen diagnostischen Vorgaben und Behandlungsvorstellungen erstellen lassen können.

Bezahlung und Abrechnung

Die therapeutischen Leistungen in meiner Praxis sind reine Privatleistungen und werden in dieser Form so leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die privaten (Zusatz-)Versicherungen übernehmen die Kosten entsprechend Ihres Versicherungstarifs entweder ganz oder zu einem gewissen Satz. So auch die Beihilfe-Versicherungen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der durchschnittlichen Preisgestaltung für physiotherapeutische Heilmittelleistungen entsprechend der GebüTh und kann am Ende Ihrer Behandlungsreihe bei Privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.

Preise für privat Krankenversicherte lehnen sich an die der VDEK Abrechnungsstellen an und bedingen eine ärztliche Anweisung zur „Heilbehandlung“ (mit Rezept). Wie viel Sie von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • dem Wert Ihrer ärztlichen Verordnung
  • Ihrem Krankenversicherungsvertrag
  • der Erstattungspraxis Ihrer Krankenversicherung

Sollte Ihre Beihilfe und/oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten, kann es zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung kommen.

PRIVATREZEPT PHYSIOTHERAPIE

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie über Ihre Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft, in welcher Höhe eine Kostenerstattung für Heilmittel bei Ihrer Kasse erfolgt und ob es evtl. Ausnahmen für bestimmte Therapieformen gibt, die nicht oder nur teilweise anerkannt sind.

Um Sie bestmöglich beraten zu können und eine Selbstbeteiligung möglichst gering zu halten, benötige ich diese Informationen. Ich gebe Ihnen im Anschluss gerne eine Empfehlung zur Zusammensetzung eines Rezeptes an die Hand, welches Sie bei Ihrem Arzt besprechen und nach dessen diagnostischen Verfahren und Evaluation erstellen lassen können.

Auch kann ich Ihnen anhand Ihrer Rezeptverordnung einen Kostenvoranschlag erstellen, mit dem Sie schon vor Beginn der Behandlungsserie klären können, in welcher Höhe Ihr Versicherer die Kosten der Behandlung trägt und wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.

Eine Nicht- oder Teilerstattung der Behandlungen hat keinen Einfluss auf die Begleichung der von mir gestellten Honorarforderung.

PHYSIOTHERAPIE für Gesetzlich Krankenversicherte

Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte physiotherapeutische Sitzungen mit einer 45-minütigen Behandlungsdauer stellen eine physiotherapeutische Sonderleistung dar, welche aufgrund der mangelnden Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkasse leider nicht direkt mit dieser abgerechnet werden kann.

Die Behandlungskosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu tragen.

PRAXIS

Andreas Schaaf – Physiotherapie

Praxis Reuter
Bergwaldstraße 2 | 76227 Karlsruhe

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TERMINE

Termine erfolgen nur nach Vereinbarung

Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf der Mailbox, wenn ich Ihren Anruf aufgrund einer Behandlung nicht persönlich entgegennehmen kann. Ich rufe Sie sobald es mir möglich ist zurück.

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